Das DRK

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) wurde am 25. Januar 1921 als gemeinnütziger eingetragener Verein nach den Genfer Abkommen gegründet.

Die Genfer Abkommen sind ein Kernstück des humanitären Völkerrechts. Sie wurden beschlossen zur Humanisierung der Kriegsführung. Das I. Genfer Abkommen »zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde«, das II. Genfer Abkommen »zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See«, das III. Genfer Abkommen »über die Behandlung der Kriegsgefangenen« und das IV. Genfer Abkommen »zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten«

Die Idee stammt von Henry Dunant. Die Schlacht von Solferino im Jahre 1859 gilt als Auslöser für die weltweite Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Der eher zufällig anwesende Kaufmann Henry Dunant ist von der Not und dem Elend der auf dem Schlachtfeld Verwundeten tief erschüttert und organisiert mit Dorfbewohnern zivile Hilfe.

Am 27. Mai 1925 gründete sich auch das Jugendrotkreuz (JRK).

Im zweiten Weltkrieg waren viele Rotkreuzler für Deutschland im Einsatz. Ihre Tätigkeitsfelder waren die Verwundetenhilfe, die Fürsorge für Kriegsgefangene, der Luftschutz, die Betreuung von Umsiedlern und Flüchtlingen sowie die Betreuung von Soldaten.

Das DRK wurde nach dem Krieg, im September 1945 von den Alliierten aufgelöst und erst am 4. Februar 1950 neu gegründet. 1949, wurde das Genfer Abkommen erweitert und neu gefasst. Der Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten zählt seitdem auch zu den Aufgaben des DRK.

Heute zählt das DRK circa 4,7 Millionen Mitglieder. Es wird nach den Grundsätzen der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien gehandelt: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

Es gibt in Deutschland mittlerweile 19 Landesverbände, die dann wiederum in Kreisverbände unterteilt werden. Der Kreisverband Bochum selbst unterteilt sich in vier Gemeinschaften, eine davon ist Bochum-Nord.